Wissenswertes
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ambulante Pflegesachleistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung werden für Bedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 übernommen.
Was übernimmt die Pflegeversicherung?
* Die folgenden Preise sind im Rahmen der Pflegeversicherung als Teilkasko versichert. Bitte beachten Sie, dass für die Pakete hierdurch zusätzliche Kosten entstehen können.
Pflegegrad 1
max. Leistungen pro Monat:
-
Pflegegrad 2
max. Leistungen pro Monat:
€ 689,-
Pflegegrad 3
max. Leistungen pro Monat:
€ 1.298,-
Pflegegrad 4
max. Leistungen pro Monat:
€ 1.612,-
Pflegegrad 5
max. Leistungen pro Monat:
€ 1.995,-
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