Rentner und Pflegerin
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Grundpflege

Zur Grundpflege zählen alle Leistungen, die mit der Körperpflege in Zusammenhang stehen. Die Versorgung erfolgt nach individueller Beratung in Ihrer häuslichen Umgebung. Dabei wird der Hilfebedarf und Ihre Ressourcen festgelegt. In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen auch bei Antragstellungen für einen Pflegegrad bei den Pflegekassen, Antragstellung und Genehmigung von Hilfsmitteln durch die Pflegekasse und bei der Versorgung mit Inkontinenzmaterial.

Was fällt darunter?

Körperpflege

  • Ganz-/Teilkörperwaschen
  • Unterstützung beim Baden/Duschen
  • Individuelle Hautpflege
  • Hilfe beim An-/Auskleiden
  • Mund-/Zahn-/Prothesenpflege
  • Haar-/Nagelpflege/Rasur
  • Prophylaxen (Vorsorgemaßnahmen aller Art)

Hilfe bei der Kontinenzhygiene

  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Hilfe Blasen-/Darmentleerung
  • Stomaversorgung
  • Hilfe Inkontinenzversorgung

Ernährung

  • Erwärmen von Speisen
  • Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung/Getränken
  • Verabreichung von Sondenkost

Bewegung

  • Hilfe beim Stehen/Laufen
  • Hilfe beim Aufstehen/Zubettgehen
  • Transfer (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)
  • Hilfe/Anleitung bei der Verwendung von Hilfsmitteln

Je nach den Leistungen die Sie in Anspruch nehmen wollen und unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Pflegegrades wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die anfallenden Kosten können durch die Höhe Ihres Pflegegrads entweder komplett durch die Pflegekasse abgedeckt werden oder es kann ein leistungsbezogener Eigenanteil anfallen, dessen Höhe Sie aus dem Kostenvoranschlag ersehen.

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