Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch SGB V umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die bei unseren pflegebedürftigen Kunden / Kundinnen in Ihrer häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Die Basis ist hier eine häusliche ärztliche Verordnung, die durch den Haus-/Facharzt ausgestellt wird.
Darunter fallen:
medikamentöse Behandlungen (z.B. Tablettengabe)
Injektionen (subcutan), z.B. Insulin, Antithrombosespritzen
Verbandswechsel
An-/Ausziehen Kompressionsstrümpfe
Kompressionsverbände
parenterale Ernährung
Schmerzkasetten wechseln
Blutdruck/Blutzuckermessung
Blasenkatheterwechsel
Die Behandlungspflege kann nur erfolgen nach ärztlicher Anweisung und nach Genehmigung durch die jeweiligen Krankenkassen
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